Unsere Sozialstationen haben mit den Pflegekassen in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen Verträge über die Erbringung von Leistungen aus der Pflegeversicherung abgeschlossen. Die abrechenbaren Pflegeleistungen sind in den sog. Leistungskomplexen aufgeführt, die in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich definiert sind.
Nachstehend aufgeführt sind Leistungen der häuslichen Pflege nach §§ 36 und 39 SGB XI und § 37 Abs. 3 SBG XI:
Nr. |
Leistungskomplex | beinhaltet i.d.R. die Leistungen: |
1 | Erstbesuch |
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2 | Folgebesuch |
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3 | Kleine Pflege |
Nur abrechenbar, wenn nicht gleichzeitig die Leistungskomplexe 4, 5 sowie 16 gewählt werden. |
4 | Große Pflege I |
Nur abrechenbar, wenn nicht gleichzeigig die Leistungskomplexe 3, 5 sowie 16 gewählt werden. |
5 | Große Pflege II |
Nur abrechenbar, wenn nicht gleichzeitig die Leistungskomplexe 3, 4 sowie 16 gewählt werden. |
6 |
Kämmen und Rasieren |
(nur in Verbindung mit Kleine/ Große Pflege) |
8 |
Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes im Zu- sammenhang mit der Körperpflege |
(nur in Verbindung mit Kleine/ Große Pflege) |
10 |
Spezielle Lagerung bei Immobilität im Zusammenhang mit der Körperpflege |
(nur in Verbindung mit Kleine/ Große Pflege) |
15 |
Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im Zusammenhang mit der Körperpflege |
(nur in Verbingung mit Kleine/ Große Pflege) |
9 |
Hilfe beim Auf- suchen und Verlassen des Bettes
-Einzelleistung- |
Der Leistungskomplex 9 kann allein oder im Zusammenhang mit den Leistungskomplexen 12-14, 16 und 19 gewählt werden |
11 |
Spezielle Lagerung bei Immobilität
-Einzelleistung- |
Der Leistungskomplex 11 kann allein oder im Zusammenhang mit den Leistungskomplexen 12-16 und 19 gewählt werden. |
16 |
Umfangreiche Hilfe bei Aus- scheidungen
-Einzelleistung- |
Der Leistungskomplex 16 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen 3-5 sowie 15 gewählt werden. |
12 |
Einfache Hilfe bei der Nahrungs- aufnahme (Zwischenmahl- zeit) |
Der Leistungskomplex 12 kann in einem Einsatz nicht neben dem Leisutngskomplex 13 gewählt werden. |
13 |
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsauf- nahme (Hauptmahlzeit) |
Der Leistungskomplex 13 kann in einem Einsatz nicht nebem dem Leistungskomplex 12 gewählt werden. |
14 |
Nahrungszufuhr durch Verab- reichung von Sondenkost |
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17 |
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung |
Der Leistungskomplex 17 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit Leistungskomplex 18 gewählt werden. |
18 |
Begleitung bei Aktivitäten |
Dieser Leistungskomplex kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit Leistungskomplex 17 gewählt werden. |
19 |
Hauswirtschaftliche Versorgung |
Leistungsinhalte und Zeitrahmen nach Absprache mit dem Pflegebedürftigen |
21 | Wegepauschalen |
1a) Wegepauschale - Besuch zwischen 6.00 und 20.00 Uhr
1b) Erhöhte Wegepauschale - Besuch zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
1c) Halbe Wegepauschale - Besuch zwischen 6.00 und 20.00 bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V
1d) Halbe erhöhte Wegepauschale zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V
Wegegeld, wenn externe Pflegedienste in Wohnanlagen für Senioren zeitlich zusammenhängend mehr als zwei Pflegebedürftige nacheinander pflegen
Versorgung mehrerer Pflegebedürftiger in einem gemeinsamen Haushalt bei einem Einsatz von der jeweils zu berechnenden Wegepauschale: 50% (gilt nicht bei Wegegeld in Wohnanlagen) |
lfd. Nr. |
Leistungskomplex |
Inhalt Leistungskomplex |
1 |
Kleine Morgen-/ Abendtoilette |
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2 |
Kleine Morgen-/ Abendtoilette |
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3 |
Große Morgen-/ Abendtoilette |
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4 |
Große Morgen-/ Abendtoilette |
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5 | Lagern/ Betten |
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6 |
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung |
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7 |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
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8 |
Sondenkost bei implantierter Magendsonde (PEG) |
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9 |
Darm- und Blasen- entleerung |
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10 |
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung |
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11 |
Hilfestellung beim Verlassen und Wieseraufsuchen der Wohnung |
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12 |
Beheizen der Wohnung |
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13 |
Reinigung der Wohnung |
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14 |
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung |
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15 | Einkaufen |
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16 |
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürf- tigen (nicht bei "Essen auf Rädern") |
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17 |
Zubereitung einer sonstigen Mahl- zeit in der Häus- lichkeit des Pflege- bedürftigen |
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18 |
Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI |
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19 | Erstbesuch |
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20 | Wegepauschalen |
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30 |
Folgebesuch nach Krankenhaus- aufenthalt bzw. Höherstufung |
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31 |
An- oder Ausziehen von Kompressions- strümpfen/ -strumpfhosen ab Klasse II |
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