Durch unseren Vertrag mit den Pflegekassen haben wir uns verpflichtet, die Qualitätsstandards der Kostenträger einzuhalten und unsere Pflegearbeit daran zu messen und überprüfen zu lassen. Hiermit wird gewährleistet, dass die Rechte der Pflegekunden als Verbraucher geschützt und gestärkt werden.
Dieser Verpflichtung ist sich auch die DRK-Sozialstationen Wesermünde GmbH in ihrer täglichen Arbeit bewusst: Mit dem Aufbau unseres Qualitätsmanagementsystems haben wir verlässliche Strukturen geschaffen, die unseren Kunden die beste Pflege nach dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse garantieren. Höchste Kundenzufriedenheit ist unser besonderes Anliegen und wir erreichen diese, indem wir die individuellen Wünsche der zu Pflegenden berücksichtigen sowie die Zusammenarbeit mit deren Ärzten und Angehörigen vertrauensvoll gestalten.
Mit dem "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde ein Instrument geschaffen, die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Einhaltung der Qualitätsstandards der Kostenträger für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich zu machen. Die Ergebnisse der jährlichen Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und Pflegediensten durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertige Prüfergebnisse werden dabei als Grundlage für die Bewertung der Einrichtungen genommen. Die Prüfungen finden generell unangemeldet statt.