Pflege verstehen gut beraten von Anfang an

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – zuhause oder online

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI Pflicht – ab Pflegegrad 2. Die erste Beratung findet immer zuhause bei der pflegebedürftigen Person statt. Danach kann jede zweite Beratung auch online erfolgen. So sichern Sie Ihr Pflegegeld und erhalten wertvolle Tipps für die häusliche Pflege. Wir unterstützen Sie zuverlässig, gesetzeskonform und mit sofortigem Nachweis für die Pflegekasse.
Hinweis: Unabhängig von der verpflichtenden Beratung nach § 37.3 haben alle Pflegebedürftigen ab Antragstellung Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – auch schon ab Pflegegrad 1 oder noch vor der offiziellen Einstufung. Diese Beratung unterstützt Sie dabei, Leistungen zu beantragen, Hilfsangebote zu finden und die Pflegesituation zu organisieren.
Schnelle Terminvergabe (Online & vor Ort)
Nachweis für die Pflegekasse
Erste Beratung immer zuhause beim Pflegebedürftigen
Danach Online-Beratung möglich (abwechselnd mit Vor-Ort-Terminen)
Zwei Frauen in roten Poloshirts sitzen sich an einem Schreibtisch gegenüber und unterhalten sich.

Sicherheit in schwierigen Zeiten – mit Beratung, die weiterhilft

Wenn ein Pflegefall eintritt, stehen viele Angehörige vor einem Berg aus Formularen, Entscheidungen und Unsicherheiten. Unsere Pflegeberatung gibt Orientierung: Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Was kann die Pflegekasse übernehmen? Wie beantrage ich Unterstützung? Wir nehmen uns Zeit, hören zu und helfen Ihnen Schritt für Schritt weiter.

Pflegegrade, Ansprüche und was Ihnen zusteht

Wir erklären, welche Leistungen es gibt, welcher Pflegegrad was bedeutet – und wie Sie das Beste aus den Möglichkeiten herausholen.

Hilfe bei Anträgen und Schriftkram

Pflegegrad beantragen? Widerspruch einlegen? Entlastungsleistungen nutzen? Wir unterstützen bei allen Formularen und dem richtigen Ablauf.

Zuschüsse, Budgets und Kassenleistungen

Wir zeigen, welche Leistungen von Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden – und wie Sie finanzielle Hilfen gezielt nutzen können.

Spezielle Unterstützung bei komplexen Situationen

Bei Demenz, psychischer Veränderung oder Mehrfachdiagnosen beraten wir individuell – auch zur Entlastung für Angehörige.

Pflege im Alltag planen und strukturieren

Ob Pflege durch Angehörige, mit Pflegedienst oder kombiniert – wir helfen, die passende Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung – und was ist zu beachten?

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt, sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Dieser Besuch stellt sicher, dass die häusliche Pflege gelingt, die Qualität stimmt und pflegende Angehörige fachlich unterstützt werden. Die Beratung dient auch dazu, auf weitere Leistungen hinzuweisen, die den Alltag erleichtern können.
Kostenübernahme:
• Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Pflegekasse die Kosten in der Regel vollständig. • Für privat Versicherte erfolgt meist eine Rechnungsstellung an Sie. Diese reichen Sie anschließend bei Ihrer privaten Pflege- oder Krankenversicherung ein. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Wichtig: Wer die Beratungsbesuche trotz Pflicht versäumt, riskiert Kürzungen oder sogar den Wegfall des Pflegegeldes.

Wichtige Infos auf einen Blick:

Ab Pflegegrad 2 verpflichtend (bei Bezug von Pflegegeld).
Pflegegrad 1: Anspruch auf freiwillige Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), aber keine Pflicht.
Häufigkeit: Pflegegrad 2 & 5 → einmal alle 6 Monate.
Häufigkeit: Pflegegrad 4 & 5 → alle 3 Monate.
Durchführung durch ambulante Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder zugelassene Pflegefachkräfte.
Gesetzlich Versicherte: Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Privat Versicherte: Rechnung, Erstattung über private Pflege- oder Krankenversicherung möglich.
Bei Nicht-Einhaltung drohen Kürzungen oder Wegfall des Pflegegeldes.
Nachweis erfolgt durch die beratende Pflegefachkraft direkt an die Pflegekasse.
Eine lächelnde Frau in roter DRK-Kleidung lehnt an einem weißen DRK-Pflegedienstfahrzeug.

So läuft eine Pflegeberatung bei uns ab

Termin vereinbaren
Ein Anruf oder eine Nachricht genügt – wir melden uns schnell zurück und vereinbaren einen passenden Termin.
Persönliches Gespräch
Wir nehmen uns Zeit bei Ihnen zu Hause. Sie schildern Ihre Situation, wir hören zu und stellen gezielte Fragen.
Individuelle Beratung
Auf Basis Ihrer Angaben erklären wir verständlich, welche Leistungen infrage kommen, welche Anträge notwendig sind und welche Möglichkeiten Sie haben.
Weitere Begleitung möglich
Bei Bedarf unterstützen wir auch danach – z. B. bei Anträgen, der Auswahl von Leistungen oder der Organisation der Pflege.

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Eine lächelnde Frau in rotem Poloshirt sitzt mit einer anderen Person am Tisch und schaut sie an.
DRK Sozialstationen Wesermünde GmbH – Ihr Pflegedienst im Landkreis Cuxhaven und in Bremerhaven
Wir bieten ambulante Pflege, Tagespflege, Palliative Care, Pflegeberatung, Hausnotruf und betreutes Wohnen – persönlich, verlässlich und direkt in Ihrer Region.
Unsere Pflegekräfte sind täglich in der Wurster Nordseeküste, Geestland, Schiffdorf, Bremerhaven und Loxstedt für Sie unterwegs.
Profitieren Sie von einer professionellen Versorgung aus einer Hand – mit festen Ansprechpartnern, einer zentralen Rufnummer und individuellen Lösungen für jede Pflegesituation. Wir sind für Sie da – im Alltag, im Alter, in schwierigen Lebensphasen.